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Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung

Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) wurden alle Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen.

Die Gemeinde Sankt Englmar hat hierfür umfangreiche Fördermittel generieren können und bereits ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen durchgeführt. Gemeinsam mit den Stadtwerken Bogen GmbH und dem Ingenieurbüro Frequentum aus München soll nun dieser Kommunale Wärmeplan erstellt werden.

Hierbei sind im Rahmen der Wärmeplanung die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden, zu beteiligen. Insbesondere von Großverbrauchern und Gewerbebetrieben sind wir auf die Mitwirkung angewiesen. Selbstverständlich darf sich jeder interessierte Bürger mit einbringen.

Wir werden regelmäßig über den Fortschritt berichten und nach jedem Planungsschritt die Gelegenheit geben, Stellungnahmen abzugeben.