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Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung

Durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) wurden alle Kommunen Deutschlands verpflichtet, Wärmepläne zu erstellen. Ziel dieses Gesetzes ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung von sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder einer Kombination hieraus zu leisten, zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen.

Die Gemeinde Sankt Englmar hat hierfür umfangreiche Fördermittel generieren können und bereits ein Vergabeverfahren für die Planungsleistungen durchgeführt. Gemeinsam mit den Stadtwerken Bogen GmbH und dem Ingenieurbüro Frequentum aus München soll nun dieser Kommunale Wärmeplan erstellt werden.

Hierbei sind im Rahmen der Wärmeplanung die Öffentlichkeit sowie alle Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden, zu beteiligen. Insbesondere von Großverbrauchern und Gewerbebetrieben waren wir auf die Mitwirkung angewiesen; selbstverständlich durfte sich auch jeder interessierte Bürger mit einbringen.

Wir bedanken uns herzlich für die rege Mitwirkung aller Beteilgter, unserer Betriebe und vor allem bei unseren Bürgern für die Mitarbeit. Das große öffentliche Interesse hat gezeigt, dass die Wärmeplanung ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer nachhaltigen und klimanneutralen Kommune ist.

 

Die Wärmeplanung wurde im Jahr 2025 abgeschlossen und vorgestellt. Der Gemeinderat von Sankt Englmar hat diesen Plan in der Sitzung vom 09.10.2025 beschlossen.

Abschlussbericht

Die gesamtenErgebnisse der kommunalen Wärmeplanung können nachfolgend heruntergeladen werden:

Abschlussbericht

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