Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind die Bundesländer verpflichtet, einen bestimmten Teil ihrer Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Bayernweit sind dies 1,8 Prozent der gesamten Landesfläche bis Jahresende 2032.(1) Der Freistaat Bayern hat für die Planungsregionen – also auch für die Planungsregion Donau-Wald, zu dem der Landkreis Regen gehört – ein Zwischenziel festgelegt: Konkret bedeutet dies, dass 1,1 Prozent der Regionsfläche bis 2027 als Fläche für Windkraft auszuweisen ist. Sollte dies nicht geschehen, gilt der gesamte Landkreis als geeignete Fläche. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die ausgewiesenen Flächen auch möglichst gut zur Energieerzeugung mit Windkraft geeignet sind. Sollten die Planungsregionen ihre vorgegebenen Ziele rechtzeitig erreichen, sind Windenergieanlagen nur noch in Windenergiegebieten (Vorrang- und vorübergehend Vorbehaltsgebiete) zulässig.1 Darüber hinaus können Kommunen weitere Flächen über Bebauungs- und Flächennutzungspläne als für Windräder geeignete Zonen ausweisen. Im Regionalplan Donau-Wald werden demnach die Flächen festgelegt, in denen Windkraftanlagen gebaut werden können. Die Städte und Gemeinden können aber weitere Gebiete ausweisen.
In dem Plan werden – unter der Berücksichtigung der Windströme – Vorranggebiete für Windkraftanlagen in den Landkreisen Deggendorf, Freyung-Grafenau, Straubing-Bogen, Passau und Regen sowie den kreisfreien Städten Passau und Straubing festgelegt. Die Nutzung der Windenergie soll in der Region Donau-Wald raum-, natur- und landschaftsverträglich gestaltet werden. Windkraftanlagen sollen möglichst in Windparks errichtet, Einzelanlagenstandorte sollen vermieden werden. Zur räumlichen Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen werden Vorrang-, Vorbehalts- und Ausschlussgebiete dargestellt. Lage und Abgrenzung dieser Gebiete bestimmen sich nach den Karten „Potentialgebiete Windenergie“ und „Ausschlussgebiete Windenergie“, die Bestandteil dieses Regionalplans sind. Erste Vorranggebiete wurden bereits im Jahr 2012 definiert.
In dem Gemeindegebiet von Sankt Englmar sind die folgenden farblich markierten Flächen für die Einstufung als Vorranggebiet vorgesehen:
Ohne Erreichen der Flächenziele wäre ab 1. Januar 2028 das Errichten von Windkraftanlagen im gesamten Landkreis privilegiert. Dann wären Windkraftanlagen überall zulässig, wo das Baugesetz nicht konkret entgegensteht. In der Praxis bedeutet dies, dass wesentlich mehr Windkraftwerke entstehen könnten, als bisher angedacht. An vielen Orten, die mit der Regionalplanung ausgeschlossen werden, könnten dann doch Windkraftanlagen gebaut werden.
Ja, dievollständige Karte kann jederzeit online auf den Seiten der Regierung von Niederbayern eingesehen werden. Hier gibt es den Download:
Nein, es wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Hier können Einwände vorgebracht werden.
Auch andere Gebiete könnten vorgeschlagen werden.
Das Beteiligungsverfahren wurde im August 2025 eingeleitet. Die Verbandsmitglieder und die Träger Öffentlicher Belange haben bis einschließlich 9. Oktober 2025 die Möglichkeit, eine Stellungnahme gegenüber dem Planungsverband Donau-Wald abzugeben.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen gemäß Art.16 BayLplG ins Internet einzustellen. Die Unterlagen sind auch auf der Internet-Seite der Regierung von Niederbayern eingestellt. Darüber hinaus liegen die Planunterlagen beim regionalen Planungsverband DonauWald (Landratsamt Straubing Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Zimmer B.243) der Regierung von Niederbayern (Zi. E 11 G, Gartengebäude), den Landratsämtern Deggendorf, Freyung-Grafenau, Passau, Regen, Straubing-Bogen und den kreisfreien Städten Passau und Straubing bis zum 8. Oktober 2025 zur Einsichtnahme aus. Schriftliche oder elektronische Äußerungen zur Fortschreibung des Regionalplans Donau-Wald sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber dem Regionalen Planungsverband Donau-Wald, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, E-Mail: planungsverband@region-donau-wald.de möglich. (3)
Durch Windräder werden Vögel- und Fledermäuse verletzt und getötet. Das ist korrekt. Mit dieser Frage hat sich der Bund Naturschutz ausführlich beschäftigt. Deren Experten haben festgestellt: „Für den Bestand der Vogelart hat das jedoch keine Bedeutung. Die vermeintlich bestandsgefährdenden Opferzahlen, die von Windkraftgegnern genannt werden, lassen sich in wissenschaftlichen Untersuchungen nicht bestätigen. Auch sind die Opferzahlen bei Vögeln zum Beispiel durch den Straßenverkehr viel höher. Hauptgrund für das Artensterben ist allerdings die intensive Landwirtschaft mit Einsatz von Pestiziden und hohem Düngereinsatz, die Beeinträchtigung natürlicher Ökosysteme wie Flüsse und Auen, der Rückgang von Wiesen und Weiden gegenüber Ackerflächen.“2 Lediglich bei einigen Arten, wie den Rotmilan, den Schreiadler oder den Mäusebussard konnte man eine verstärkte Gefahr feststellen. Dies sei bei der Standortwahl und im Betrieb zu beachten. So gibt es Abstandsregelungen für Brut- und Rastvögel sowie für Greifvogelhorste. Auch das automatische Abschalten von Anlagen, wenn Vögel bestimmter Arten in der Nähe sind (Stichwort: Anti-Kollisionssysteme) oder die Wiesen in der Nähe bearbeitet oder gemäht werden sind Möglichkeiten Schäden an Vogelpopulationen zu verhindern.
Die Opferzahlen bei Fledermäusen können höher sein, wenn nicht die besonderen Ansprüche berücksichtigt werden. So sollten Anlagen zu bestimmten Jahreszeiten nachts abgeschaltet werden, wie etwa den Flugzeiten ins Sommer- oder Winterquartier oder im Hochsommer bei Schwachwind.
Eine empirische Studie des Staatlichen Museums für Naturkunde Karlsruhe kam 2021 zu dem Schluss, dass „Windenergieanlagen keine Bedeutung hinsichtlich des aktuellen Phänomens des Insektenschwundes zukommt“.2 Experten gehen davon aus, dass rund 95 Prozent der Insekten, die durch Rotorblätter fliegen, dies unbeschadet überstehen. Schätzungen sprechen von rund 1200 Tonnen an Insekten, die jährlich durch Windräder sterben. Demgegenüber stehen rund 450000 Tonnen Insekten, die durch Vögel in Waldgebieten gefressen werden.
In bereits bestehende Walderschließungen lassen sich Windkraftanlagen sehr gut einbinden. Es gibt laut Einschätzung der Fachagentur Wind und Solar keine negativen Auswirkungen auf den umliegenden Baumbestand. Windränder können auch – nach Ende des Betriebs – rückstandslos rückgebaut werden. Als Fläche wird in etwa die Fläche eines halben Fußballfeldes benötigt. Bei Waldzerstörungen kann man gut mit Mischwald wieder aufforsten. Generell werden Waldflächen besonders überprüft und auf die Natur, mit Flora und Fauna, wird besonders geachtet. Eingriffe müssen begründbar und Schäden dürfen nicht irreversibel sein. In den Wäldern der Bayerischen Staatsforsten, also den Staatswäldern Bayerns, gibt es bereits mehr als 100 Windräder. (4)
Es gibt derzeit keinen einzigen Hinweis darauf, dass Windenergie für vermehrt auftretende
Gesundheitsschäden verantwortlich gemacht werden kann.(5)
Auch für Windkraftanlagen gelten die Vorgaben aus der Technischen Anleitung zum Schutz vor Lärm (TA-Lärm). Demnach sind in Wohngebieten maximal 35 Dezibel und in Mischgebieten 45 Dezibel am Lärm zulässig. Zum Vergleich: 35 Dezibel entspricht einem menschlichen Flüstern, 45 Dezibel sind vergleichbar mit üblichen Geräuschen in einer Wohnung. Schallgutachten sind dabei fester Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens. In der Regel kann man feststellen, dass bereits wenige hundert Meter entfernt Windkraftanlagen kaum mehr wahrgenommen werden.(6)
Rot leuchtende Signale sollen Flugzeuge und Hubschrauber im Dunkeln warnen. Seit 2024 ist eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung vorgeschrieben, dies bedeutet, dass die Signalleuchten nur noch blinken, wenn sich ein Fluggefährt nähert.(7)
Hier werden die Betroffenen stark geschützt. Der verursachte Schatten darf nicht länger als 30 Minuten pro Tag und nicht mehr als 30 Stunden pro Jahr auf ein Haus fallen. Dabei wird davon ausgegangen, dass jeden Tag die Sonne scheint. Bei sich drehenden Windrädern gelten noch strengere Regeln. Hier dürfen nur maximal acht Stunden bewegter Schatten auf ein Wohngebäude fallen.(8)
Windkraftanalgen können bereits heute zu mehr als 90 Prozent recycelt werden. Wissenschaftler arbeiten daran diese Quote zu erhöhen. Da die durchschnittliche Lebensdauer eines Windrades bei mindestens 25 Jahre liegen soll, ist davon auszugehen, dass beim Abbau von neuen Windkraftanlagen deutlich mehr als 90 Prozent recycelt werden. (9)